Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über mehrere Fragen, die der UFS in der Rs C-436/08 , Haribo und in der Rs C-437/08 , Österreichische Salinen, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Diese betreffen die Gemeinschaftsrechtskonformität der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung für inländische Gesellschaften gem § 10 Abs 1 UStG sowie die unter bestimmten Voraussetzungen geltende Beteiligungsertragsbefreiung für Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften gemäß § 10 Abs 2 UStG (internationales Schachtelprivileg). Der UFS möchte dabei einerseits wissen, ob die Anrechnungsmethode und die Befreiungsmethode als gleichwertig anzusehen sind und andererseits, inwieweit die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu einem Anrechnungsvortrag verpflichten. Darüber hinaus möchte der UFS wissen, welche Auswirkungen die Kapitalverkehrsfreiheit auf jene Fälle hat in denen Drittlandsbeteiligungen vorliegen.