Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Mengozzi vertretene Rechtsansicht, der sich in seinen Schlussanträgen zu Fragen äußerte betreffend die Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs für Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für wirtschaftliche Tätigkeiten als auch für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden.