Zusammenfassung: Dem EuGH wurde in der Rs C-472/08 , Alstom Power Hydro eine Frage betreffend eine lettische Bestimmung zur Vorabentscheidung vorgelegt, die die Geltendmachung des Rechts auf Rückerstattung eines allfälligen Mehrwertsteuerüberschusses zeitlich befristet.
Rechtsgrundlagen: Art 18 Abs 4 der 6. MwSt-RL