Zusammenfassung: Ist eine Geldstrafe eines Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber ersetzt wird, als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren? Wie ist der Schadenersatz zu beurteilen, wenn er aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt?
Rechtsgrundlagen: § 15 EstG