Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Trstenjak in ihren Schlussanträgen vertretene Rechtsansicht betreffend die umsatzsteuerlichen Behandlung von Reinigungsleistungen. Können die Vermietung einer Wohnung und die damit verbundene Reinigung von Gemeinschaftsräumen als jeweils eigenständige und von einander getrennte Umsätze qualifiziert werden? Stellt die Reinigungsleistung eine steuerfreie Nebenleistung zur Vermietung dar?