Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Bescheid nach § 299 BAO aufgrund der Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen noch aufgehoben werden kann für den Fall, dass die dafür vorgesehene Verjährungsfrist in der Zwischenzeit abgeändert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 209 BAO; § 299 BAO