Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, wonach sich der Leistungsort einer Tätigkeit eines Steuerberaters als Testamentsvollstrecker richtet.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG
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Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, wonach sich der Leistungsort einer Tätigkeit eines Steuerberaters als Testamentsvollstrecker richtet.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG
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