Zusammenfassung: Der BFH entschied, dass der Betriebsraum eins Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus nur zur Hälft dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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Zusammenfassung: Der BFH entschied, dass der Betriebsraum eins Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus nur zur Hälft dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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