Legt die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaates nationale Steuervorschriften irrtümlicher Weise so aus, dass sie bestimmte Leistungen dem normalen Steuersatz unterwerfen, obwohl dies Leistungen nach den innerstaatlichen Vorschriften steuerbefreit wäre, dann hat der Steuerzahler aufgrund der 6 MwSt-RL iVm den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, das Recht auf Erstattung der zu Unrecht erhobenen Steuern.