Zusammenfassung: Der UFS prüft die Missbräuchlichkeit der Zwischenschaltung einer EU-Holdinggesellschaft.
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG
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Zusammenfassung: Der UFS prüft die Missbräuchlichkeit der Zwischenschaltung einer EU-Holdinggesellschaft.
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG
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