Zusammenfassung: Eine fehlerhafte Leistungsbezeichnung in der Rechnung schließt das Vorsteuerabzugsrecht aus.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
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Zusammenfassung: Eine fehlerhafte Leistungsbezeichnung in der Rechnung schließt das Vorsteuerabzugsrecht aus.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
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