Zusammenfassung: Der VwGH erläutert, dass Sportvereine bezüglich ihrer Vermietungserlöse zur Steuerpflicht optieren können.
Rechtsgrundlagen: § 6 UStG
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Zusammenfassung: Der VwGH erläutert, dass Sportvereine bezüglich ihrer Vermietungserlöse zur Steuerpflicht optieren können.
Rechtsgrundlagen: § 6 UStG
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