Art 13 Teil A Abs 1 lit i 6. MWSt-RL; Art 132 lit i RL 2006/112
Der EuGH prüft, ob ein Privatlehrer mit dem Status eines freien Mitarbeiters im Rahmen seiner Aushilfstätigkeit in einer Erwachsenenbildungseinrichtung der Mehrwertsteuerbefreiung des Art 13 Teil A Abs 1 lit j der 6. MWSt-RL unterliegt.