Zusammenfassung: Die Begründung der Erbschaftssteuerpflicht setzt bei formungültigen Legaten deren Erfüllung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 12 ErbStG
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Zusammenfassung: Die Begründung der Erbschaftssteuerpflicht setzt bei formungültigen Legaten deren Erfüllung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 12 ErbStG
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