Zusammenfassung: Bei fehlender selbständiger Standfestigkeit kann ein Hallenanbau nicht als selbständiges Wirtschaftsgut qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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Zusammenfassung: Bei fehlender selbständiger Standfestigkeit kann ein Hallenanbau nicht als selbständiges Wirtschaftsgut qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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