Zusammenfassung: Die Autoren informieren über geänderte Rahmenbedingungen für die Zulassung eigenimportierter Fahrzeuge, deren Hauptaugenmerk auf der Betrugsbekämpfung im Bereich der NoVA- und Ust-Abfuhr liegt. Eine Vorgabe liegt zB in der verpflichtenden Registrierung der Fahrgestellnummer in einer Genehmigungsdatenbank; deren Missachtung zieht eine Zulassungssperre nach sich.
Rechtsgrundlagen: § 28a Abs 6 KFG