§ 188 BAO
Der VwGH nimmt zur Einkünftezurechnung im Zeitraum zwischen dem Ableben des Erblassers und der Einantwortung Stellung.
VwGH 29.03.2007, 2004/15/0140;
§ 188 BAO
Der VwGH nimmt zur Einkünftezurechnung im Zeitraum zwischen dem Ableben des Erblassers und der Einantwortung Stellung.
VwGH 29.03.2007, 2004/15/0140;