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Taxilenker als freie oder echte Dienstnehmer?

Arbeitsrecht - SozialrechtMartin Freudhofmeier; Matthias Feursteintaxlex 2007, 269 - 270 Heft 6 v. 1.6.2007

Die Autoren analysieren ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser am Beispiel eines Taxilenkers die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem echten und einem freien Dienstvertrag konkretisierten.

VwGH 31.1.2007, 2005/08/0176

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