§ 22 BAO
Die Zwischenschaltung einer GmbH für die Erbringung von Werbungs- und Vermarktungsleistungen für einen ehemaligen Rennfahrer begründet im konkreten Fall nach Ansicht des VwGH keinen Gestaltungsmissbrauch.
VwGH 13.09.2006, 2003/13/0025
§ 22 BAO
Die Zwischenschaltung einer GmbH für die Erbringung von Werbungs- und Vermarktungsleistungen für einen ehemaligen Rennfahrer begründet im konkreten Fall nach Ansicht des VwGH keinen Gestaltungsmissbrauch.
VwGH 13.09.2006, 2003/13/0025