§ 15a ErbStG
Der Autor kommentiert ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser darlegte, dass der Nachfolgefreibetrag auch bei Betriebsübergaben gebührt, bei denen die Zuteilung des Betriebs aufgrund eines Erbübereinkommens in Abweichung von der Erbquote erfolgt. Ein derartiges Erbübereinkommen begründe keine schädliche Übertragung in der 5-Jahres-Frsist.