Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Schlussanträge der GA Kokott zur Frage, ob die Steuerbefreiung für eine Ausfuhrlieferung in ein Drittland auch bei Fehlen der Befreiungsvoraussetzungen nach Billigkeit eingeräumt werden kann, wenn dem Steuerschuldner das Fehlen der Befreiungsvoraussetzungen auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennbar gewesen wäre. Weiters prüft die GA, ob eine ig Lieferung eine grenzüberschreitende Verbringung der Ware voraussetzt.