Zusammenfassung: Die GA prüft, ob die Finanzverwaltung bei Unmöglichkeit des Nachweises der Durchführung einer ig Lieferung durch den Steuerschuldner die Pflicht trifft, amtswegig Ermittlungen in dem anderen Mitgliedsstaat durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: Art 28c Teil A lit a 6. MWSt-RL; VO 218/92