Zusammenfassung: Sofern in Familienrechtsstreitigkeiten kein Kostenersatzanspruch zusteht, können Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
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Zusammenfassung: Sofern in Familienrechtsstreitigkeiten kein Kostenersatzanspruch zusteht, können Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
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