Zusammenfassung: Die von der Großmuttergesellschaft finanzierte Verlustabdeckungszuschüsse der Muttergesellschaft an die Enkelgesellschaft sind gesellschaftssteuerlich der Muttergesellschaft zuzurechnen.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
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Zusammenfassung: Die von der Großmuttergesellschaft finanzierte Verlustabdeckungszuschüsse der Muttergesellschaft an die Enkelgesellschaft sind gesellschaftssteuerlich der Muttergesellschaft zuzurechnen.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
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