Art 12 EG; Art 18 EG; Art 39 EG; RL 90/365/EWG
Die im Vergleich zu gebietsansässigen Unionsbürgern höhere Besteuerung der Ruhegeldbezüge nichtansässiger Rentner verstößt dann gegen Art 18 EG, wenn das Ruhegehalt die einzigen oder beinahe die einzigen Einkünfte bildet.