Der Beitrag behandelt eine kürzlich ergangene EuGH Entscheidung zum Thema Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot. Im gegenständlichen Fall konnte eine luxemburgische Gesellschaft eine Steuerbefreiung aufgrund einer diskriminierenden Bestimmung nicht in Anspruch nehmen
EuGH 11.10.2007, Rs C-451/05

