Zusammenfassung: In der Rechtssache C-256/06 geht es um das deutsche Erbschaftssteuergesetz, das eine Differenzierung in der Besteuerung zwischen in- und ausländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, welches im Erbfall übertragen wird, vornimmt. Der Beitrag zitiert aus dem Schlussantrag des Generalanwaltes Mazák.
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