Der Text behandelt ein EuGH Urteil, in dem es um die Frage der Mitwirkungspflicht der Finanzverwaltung bei der Überprüfung des Gelangens der Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat geht. Ist die Finanzverwaltung dazu verpflichtet, Auskünfte in einem anderen Mitgliedstaat einzuholen, wenn ein Steuerpflichtiger selbst nicht nachweisen kann, dass er eine steuerbefreite ig Lieferung ausgeführt hat?
EuGH Rs C-184/04