Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Problematik der Sammelbezeichnungen in Rechnungen und den Formerfordernissen des § 11 Abs 2 Z 3 UStG zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 11 UStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Problematik der Sammelbezeichnungen in Rechnungen und den Formerfordernissen des § 11 Abs 2 Z 3 UStG zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 11 UStG
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