Zusammenfassung: Der BFH erläutert, dass für die Gewährung von Aktienoptionen durch die Muttergesellschaft an die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft keine Lohnsteuer zu entrichten ist.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
Zusammenfassung: Der BFH erläutert, dass für die Gewährung von Aktienoptionen durch die Muttergesellschaft an die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft keine Lohnsteuer zu entrichten ist.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG