Zusammenfassung: Entschädigungsleistungen an Landwirte für die im Zuge der Verlegung einer Wasserleitung verursachten Flurschäden sind als echte, nicht steuerbare Schadenersatzleistungen zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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Zusammenfassung: Entschädigungsleistungen an Landwirte für die im Zuge der Verlegung einer Wasserleitung verursachten Flurschäden sind als echte, nicht steuerbare Schadenersatzleistungen zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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