Zusammenfassung: Die GA prüft, ob die ausschließliche Gewährung von Steuervergünstigungen für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im ausschüttenden Mitgliedsstaat mit Art 56 und Art 58 in Einklang steht und spricht sich gegen eine Begrenzung der zeitlichen Rechtswirkung des EuGH-Urteils aus.
Rechtsgrundlagen: Art 56 EG; Art 58 EG; § 36 Abs 2 Nr 3 dEStG