Zusammenfassung: Die Wandlung eines Kaufvertrags ist nicht als steuerpflichtige Rückveräußerung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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Zusammenfassung: Die Wandlung eines Kaufvertrags ist nicht als steuerpflichtige Rückveräußerung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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