Zusammenfassung: Die Autoren behandeln in einer umfassenden Interpretation des § 29 Abs 3 lit a FinStrG die Frage nach den Bestimmungsmerkmalen einer " nach außen erkennbaren Amtshandlung", die die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ausschließt. In diesem Zusammenhang prüfen sie auch, ob ein Ermittlungsantrag nach § 197 FinStrG oder Amts- bzw Rechtshilfeersuchen als Verfolgungshandlung iSd § 29 Abs 3 lit a FinStrG qualifiziert werden kann.