§ 3 ErbStG
Ein entgeltlicher Übergabevertrag mit einer teilweiser Übergabe auf den Todesfall ist als einheitliches entgeltliches Rechtsgeschäft zu qualifizieren.
VwGH 29.6.2006, 2006/16/0009
§ 3 ErbStG
Ein entgeltlicher Übergabevertrag mit einer teilweiser Übergabe auf den Todesfall ist als einheitliches entgeltliches Rechtsgeschäft zu qualifizieren.
VwGH 29.6.2006, 2006/16/0009