Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Problematik der Umsatzsteuerpflicht von UMTS-Lizenzen bei einer staatlichen Versteigerung. Laut Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott unterliegen staatliche Versteigerungen von UMTS-Lizenzen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 5 Uabs 1 6. MWSt-RL 77/388/EWG