Art 17 Abs 7 RL 77/388/EWG ; Art 29 RL 77/388/EWG
Die EuGH prüft, ob der Ausschluss oder die Begrenzung des Vorsteuerabzugsrechts ohne vorangehende Konsultation des beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer zulässig ist bzw im Fall der Unzulässigkeit durch die beabsichtigte Reduktion des Budgetdefizits gerechtfertigt werden.