§ 8 KStG 1988; § 10 KStG; § 8 Abs 2 KStG 1988; § 8 Abs 3 Z 1 KStG 1988; § 174 AktG; § 10 Abs 1 Z 3 KStG 1988
Der VwGH kommentiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser prüfte, ob Genussrechte als Verbindlichkeit oder als Eigenkapital zu qualifizieren sind, somit also die Abgrenzungsmerkmale zwischen sozietären und obligationsartigen Genussrechten konkretisierte.