§ 2 Z 5 KVG; Art 4 Abs 1 lit g KapitalansammlungsRL 69/335/EWG
Der Beitrag informiert über ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren zur Frage, ob die Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung einer deutschen Kapitalgesellschaft von Deutschland nach Österreich der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegt.