Art 56 EG; Art 58 EG
Die Nichtgewährung von Steuervergünstigungen für einnahmen aus Kapitalvermögen für gebietsfremde Steuerschuldner bei Nichtversicherung im Sozialversicherungssystem dieses Mitgliedsstaats steht mit den Vorgaben der Art 56 und 58 EG in Einklang.