Zusammenfassung: Der Autor weist auf die fehlenden Rechtsgrundlagen für eine " Schnupperlehre" hin und betont die gebotene Differenzierung zwischen berufspraktischen Tagen, einer privaten Schnupperlehre und einer individuellen Berufsorientierung. Erwägungen zur zeitlichen
Schlagwörter:
Schnupperlehre; berufspraktische Tage; Berufsorientierung; private Schnupperlehre; Arbeitsvertragsrecht