Zusammenfassung: Der GA prüft, ob Erlöse aus der Vermietung bzw Bereitstellung von Fernsehgeräten und Telefonapparaten an Krankenhauspatienten sowie Einnahmen aufgrund der Unterbringung und Verpflegung von Familienangehörigen umsatzsteuerpflichtig sind.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Teil A Abs 1 lit b 6. MWSt-RL