Zusammenfassung: Bei einer unternehmerischen Nutzung eines Einfamilienhauses im Ausmaß von 11% kann nach Ansicht des UFS Linz ein Vorsteuerabzugsrecht in der Höhe von 11% geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
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Zusammenfassung: Bei einer unternehmerischen Nutzung eines Einfamilienhauses im Ausmaß von 11% kann nach Ansicht des UFS Linz ein Vorsteuerabzugsrecht in der Höhe von 11% geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
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