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UFS Linz zu EuGH " Seeling"

SteuerrechtChristian Huber; Peter Pichlertaxlex-SRa 2005/48taxlex-SRa 2005, 149 Heft 4 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Bei einer unternehmerischen Nutzung eines Einfamilienhauses im Ausmaß von 11% kann nach Ansicht des UFS Linz ein Vorsteuerabzugsrecht in der Höhe von 11% geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 12 UStG

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