§ 166 BAO
Die Behauptung des Abschlusses mündlicher Werkverträge entlastet die Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht.
VwGH 29.09.2004, 99/13/0183
§ 166 BAO
Die Behauptung des Abschlusses mündlicher Werkverträge entlastet die Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht.
VwGH 29.09.2004, 99/13/0183