Zusammenfassung: Die unrichtige Bescheinigung der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit in einem Stundungsantrag, die eine unzulässige Abgabenstundung zur Folge hat, begründet die Haftung des Liquidators.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO
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Zusammenfassung: Die unrichtige Bescheinigung der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit in einem Stundungsantrag, die eine unzulässige Abgabenstundung zur Folge hat, begründet die Haftung des Liquidators.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO
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