Zusammenfassung: Die Möglichkeit zum Erwerb von Beteiligungen an einem Golfplatz und zur Erlangung der Rechtsstellung eines Treuhandkommanditisten begründet keine Mitunternehmerschaft.
Rechtsgrundlagen: § 23 Estg
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Zusammenfassung: Die Möglichkeit zum Erwerb von Beteiligungen an einem Golfplatz und zur Erlangung der Rechtsstellung eines Treuhandkommanditisten begründet keine Mitunternehmerschaft.
Rechtsgrundlagen: § 23 Estg
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