Zusammenfassung: Die Autorin prüft, ob die Einkünfte eines Freiberuflers unter den Betriebsbegriff des § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG subsumiert werden können und demnach einbringungsfähiges Vermögen darstellen. Weiters nimmt sie zur Zulässigkeit unbarer Entnahmen Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; § 22 Z 1 EStG; § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG; § 2 Abs 3 EStG; § 21 EStG