Zusammenfassung: Die Nichtrealisierung eines steuerbegünstigten Zwecks stellt ein rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO dar.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO
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Zusammenfassung: Die Nichtrealisierung eines steuerbegünstigten Zwecks stellt ein rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO dar.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO
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