§ 3 Abs 1 Z 10 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Steuerbefreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auch im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung an ein ausländisches Unternehmen, das im Ausland eine begünstigte Anlage aufbaut, zur Anwendung gelangt und widerspricht damit der v