Am 22. 12. 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie (im Folgenden: Substanz-Richtlinie) veröffentlicht, die ab 2024 den Missbrauch von Briefkastengesellschaften für steuerliche Zwecke bekämpfen soll. Obwohl der Name der vorgeschlagenen Richtlinie suggeriert, dass nur Briefkastengesellschaften erfasst sein sollten, geht der Anwendungsbereich des Entwurfs darüber hinaus. Es können nämlich auch Gesellschaften erfasst sein, die sehr wohl Aktivitäten in ihrem Ansässigkeitsstaat ausüben und nach herkömmlichem Begriffsverständnis keine Briefkastengesellschaften sind. Werden die Substanzerfordernisse der Richtlinie nicht erfüllt, führt dies zur Versagung der Vorteile aus DBA, der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie. Auch sieht die vorgeschlagene Richtlinie in bestimmten Fällen eine Art Hinzurechnungsbesteuerung vor, deren Anwendungsbereich auch natürliche Personen umfassen würde. Da die vorgeschlagene Richtlinie dem Einstimmigkeitserfordernis unterliegt, bleibt offen, ob diese von den Mitgliedstaaten tatsächlich in dieser Form beschlossen wird.